Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ElevAgent AI – Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Beratungsleistungen und Implementierungen
zwischen ElevAgent AI, Inh. Anton Bauer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
1.2. Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) bzw. B2B-Kunden. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
2.1. Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei der Konzeption, Implementierung und dem Betrieb von KI-gestützten Automatisierungslösungen (insbesondere über das hauseigene Framework „ARION“).
2.2. Die Leistungen unterteilen sich in der Regel in zwei Phasen:
-
Setup-Phase: Analyse, Konzeption und technische Implementierung der Workflows.
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Betriebs-Phase (Service-Vertrag): Laufendes Monitoring, Wartung und Anpassung der Workflows gegen eine vereinbarte monatliche Pauschale. 2.3. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der informationstechnologischen Dienstleistung (Werk- oder Dienstvertrag je nach Angebot), jedoch ausdrücklich keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. konkrete Umsatzsteigerungen oder garantierte Zeitersparnisse).
§ 3 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) & Prüfpflichten
3.1. Der Auftragnehmer setzt zur Leistungserbringung fortschrittliche KI-Modelle von Drittanbietern (z. B. OpenAI, Anthropic, Google) ein.
3.2. Probabilistische Natur der KI:
Der Kunde erkennt an, dass KI-Systeme auf Wahrscheinlichkeiten basieren. Sie können systembedingt inkorrekte, unvollständige oder irreführende Informationen generieren („Halluzinationen“). Alle KI-generierten Outputs (Texte, Zusammenfassungen, Datenextraktionen) dienen ausschließlich als Entwurf (Draft-First-Prinzip).
3.3. Keine Fachberatung:
Die KI-Systeme des Auftragnehmers treffen keine autonomen medizinischen, rechtlichen oder finanziellen Entscheidungen.
3.4. Human-in-the-Loop (Prüfpflicht):
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche durch KI generierten Inhalte vor der internen Nutzung, dem Versand an Dritte (z. B. Mandanten, Patienten) oder der Veröffentlichung durch qualifiziertes Personal auf sachliche und rechtliche Richtigkeit zu prüfen. Die Verantwortung für den finalen Output verbleibt vollumfänglich beim Kunden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Implementierung zwingend erforderlichen Zugänge (z. B. Integrationskonten, OAuth-Freigaben, API-Keys für eigene Drittsysteme wie CRM oder Praxissoftware) zeitgerecht zur Verfügung.
4.2. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung seiner Daten (insbesondere nach DSGVO und Berufsrecht) verantwortlich und stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen der Betroffenen vorliegen.
4.3. Verzögerungen im Projektlauf, die auf eine unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise.
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Setup-Gebühren:
Sofern im Angebot nicht abweichend definiert, werden Setup-Gebühren zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % nach erfolgreicher technischer Implementierung (Go-Live) in Rechnung gestellt.
5.3. Servicepauschalen:
Laufende Retainer- oder Servicegebühren sind monatlich im Voraus fällig.
5.4. Drittkosten:
Die Kosten für die vom Auftragnehmer eingesetzten KI-APIs (z. B. OpenAI) sind, sofern nicht anders vereinbart, in den Servicepauschalen inkludiert. Kosten für kundeneigene Software-Lizenzen (z. B. Microsoft 365, Kanzleisoftware) trägt der Kunde selbst.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1. Für laufende Betriebs- und Serviceverträge gilt die im Angebot definierte Mindestlaufzeit (z. B. 12 oder 24 Monate).
6.2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.
6.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Haftungsbeschränkung
7.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
7.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3. Ausschluss für KI-Outputs: Der Auftragnehmer haftet ausdrücklich nicht für inhaltliche, fachliche oder rechtliche Fehler in den von der KI generierten Entwürfen, da der Kunde gemäß § 3.4 zur Endkontrolle verpflichtet ist.
7.4. Verfügbarkeit von Drittanbietern: Der Auftragnehmer haftet nicht für Systemausfälle, Latenzen oder API-Änderungen von externen Drittanbietern (z. B. OpenAI, Anthropic, Google oder Cloud-Hosting-Providern).
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1. Mit vollständiger Bezahlung der Setup-Gebühr erhält der Kunde an den spezifisch für ihn konfigurierten Workflows ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Unternehmenszwecke.
8.2. Sämtliche Urheberrechte an der Kernarchitektur, den System-Prompts, dem „ARION“-Framework sowie an allgemeinen Skript-Bibliotheken verbleiben vollumfänglich beim Auftragnehmer.
Eine Weitergabe, ein Weiterverkauf oder die Nutzung als White-Label-Lösung durch den Kunden bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1. Auf vorliegende AGB und die vertragliche Beziehung zwischen Auftragnehmer und Kunde ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers (Wien), sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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