Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ElevAgent AI e.U.
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Analyse-, Konzeptions-, Implementierungs-, Automatisierungs-, Betriebs- und digitalen Einzelleistungen zwischen ElevAgent AI e.U., Inhaber Anton Andreas Bauer, nachfolgend „Auftragnehmer“, und dem jeweiligen Auftraggeber, nachfolgend „Kunde“.
1.2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sowie an sonstige B2B-Kunden. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
2.1. Der Auftragnehmer unterstützt Kunden bei der Konzeption, technischen Umsetzung, Automatisierung und dem Betrieb KI-gestützter Software- und Automatisierungslösungen, insbesondere über das hauseigene System- und Prozessframework „ARION“.
2.2. Die Leistungen können insbesondere umfassen:
- Analyse bestehender Abläufe
- technische Konzeption von KI-gestützten Arbeitsprozessen
- Einrichtung und Anpassung von Automatisierungen
- Verarbeitung von E-Mails, Formularen, Dokumenten und internen Aufgaben
- Erstellung von Entwürfen, Arbeitsfassungen, Zusammenfassungen, Prüfhinweisen und Nachweisen
- Einrichtung von Freigabe-, Kontroll-, Dokumentations- und Monitoring-Prozessen
- laufende Betreuung, Wartung, Anpassung und Fehlerprüfung vereinbarter Workflows
2.3. Individuelle Projekte unterteilen sich in der Regel in zwei Phasen:
Setup-Phase: Analyse, Konzeption und technische Implementierung der vereinbarten Workflows.
Betriebsphase: Laufendes Monitoring, Wartung, Anpassung und Betreuung der vereinbarten Workflows gegen eine monatliche Pauschale, sofern ein entsprechender Servicevertrag abgeschlossen wurde.
2.4. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten informationstechnologischen Dienstleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere konkrete Umsatzsteigerungen, garantierte Zeitersparnisse, bestimmte Antwortquoten oder bestimmte Geschäftsergebnisse, wird nicht geschuldet.
2.5. Neben individuellen Implementierungs- und Betriebsleistungen kann der Auftragnehmer digitale Einzelleistungen anbieten. Dazu gehört insbesondere die ARION Kanzlei-Arbeitsfassung.
2.6. Bei der ARION Kanzlei-Arbeitsfassung lädt der Kunde nach erfolgreicher Zahlung eine PDF-Datei hoch. Der Auftragnehmer verarbeitet diese Datei automatisiert und stellt dem Kunden eine editierbare Arbeitsfassung sowie einen technischen Nachweisbericht per E-Mail bereit.
2.7. Die Arbeitsfassung dient als strukturierte Grundlage für die weitere interne Prüfung, Bearbeitung und Freigabe durch den Kunden oder die zuständige Fachperson.
2.8. Der technische Nachweisbericht dokumentiert technische Informationen zum Verarbeitungsvorgang, insbesondere Zeitstempel, Case-ID, Modellstatus, Datenschutz-Prüfung, technische Prüfschritte, Hash-Werte und Prüflink.
2.9. Digitale Einzelleistungen sind keine laufenden Serviceverträge und begründen kein Abonnement, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 3 Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Prüfpflichten
3.1. Der Auftragnehmer setzt zur Leistungserbringung KI-Modelle, Automatisierungssoftware, Schnittstellen, technische Prüfprozesse und gegebenenfalls Drittanbieter ein, insbesondere Anbieter wie OpenAI, Anthropic, Google oder vergleichbare Dienste.
3.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-Systeme auf Wahrscheinlichkeiten beruhen. KI-generierte Ausgaben können unvollständig, missverständlich, fehlerhaft oder inhaltlich unzutreffend sein.
3.3. Sämtliche KI-generierten Inhalte dienen ausschließlich als Entwurf, Arbeitsgrundlage, Strukturierungshilfe oder technische Vorbereitung.
3.4. Die Systeme des Auftragnehmers treffen keine autonomen medizinischen, rechtlichen, steuerlichen, finanziellen oder sonstigen fachlichen Entscheidungen.
3.5. Die Systeme des Auftragnehmers ersetzen keine Prüfung durch qualifizierte Fachpersonen, insbesondere keine Prüfung durch Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder sonst zuständige Fachpersonen.
3.6. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche durch KI vorbereiteten Inhalte vor interner Nutzung, Weitergabe, Versand, Veröffentlichung, fachlicher Verwendung oder sonstiger Nutzung durch qualifiziertes Personal prüfen und freigeben zu lassen.
3.7. Die Verantwortung für die finale Nutzung, fachliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit, medizinische Vertretbarkeit, steuerliche Richtigkeit, wirtschaftliche Entscheidung und externe Kommunikation verbleibt beim Kunden.
3.8. Ein automatischer Versand an Kunden, Mandanten, Patienten, Gegner, Gerichte, Behörden oder sonstige Dritte erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die vereinbarten Freigabeprozesse eingehalten werden. Im Standard gilt: kein kritischer Output ohne menschliche Freigabe.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben, Integrationskonten, API-Keys, Testdaten und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
4.2. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Dokumente und Inhalte verantwortlich.
4.3. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung der übergebenen Daten und Dokumente berechtigt ist.
4.4. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass erforderliche Einwilligungen, Informationspflichten, berufsrechtliche Voraussetzungen, Verschwiegenheitspflichten und Datenschutzanforderungen eingehalten werden.
4.5. Verzögerungen, Fehler oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
4.6. Bei digitalen Einzelleistungen ist der Kunde verpflichtet, nur Dateien hochzuladen, zu deren Übermittlung und Verarbeitung er berechtigt ist.
4.7. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Fehlzustellungen, die auf fehlerhafte Angaben des Kunden zurückzuführen sind.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Es gelten die im individuellen Angebot, auf der Website oder im Zahlungsprozess ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro.
Soweit ElevAgent AI e.U. die Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. In diesem Fall enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.
Sofern ElevAgent AI e.U. künftig umsatzsteuerpflichtig wird, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
5.2. Setup-Gebühren werden, sofern im Angebot nicht abweichend definiert, zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % nach erfolgreicher technischer Implementierung oder Go-Live in Rechnung gestellt.
5.3. Laufende Retainer-, Betriebs- oder Servicegebühren sind monatlich im Voraus fällig, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
5.4. Kosten für kundeneigene Software-Lizenzen, Drittanbieter-Konten, Branchen-Software, E-Mail-Konten, Cloud-Dienste, Zahlungsanbieter, Kommunikationsdienste oder sonstige kundenseitige Systeme trägt der Kunde selbst, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.5. Für digitale Einzelleistungen gelten die auf der Website oder im Zahlungsprozess ausgewiesenen Preise.
5.6. Für die ARION Kanzlei-Arbeitsfassung können Einzelpreise sowie Paketpreise angeboten werden, insbesondere:
- einzelne Arbeitsfassung
- 5er-Paket
- 10er-Paket
5.7. Ein Paket berechtigt zur Verarbeitung der jeweils angegebenen Anzahl an PDF-Dateien. Pro hochgeladener PDF-Datei wird ein Vorgang verbraucht.
5.8. Nicht genutzte Vorgänge werden nicht automatisch ausbezahlt. Eine Übertragung, Verlängerung oder Gutschrift erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung oder Kulanzentscheidung des Auftragnehmers.
5.9. Die Bearbeitung einer digitalen Einzelleistung beginnt nach erfolgreicher Zahlung und erfolgreichem Upload der Datei.
5.10. Zahlungen können über externe Zahlungsanbieter wie Stripe abgewickelt werden. Für die Zahlungsabwicklung gelten zusätzlich die Bedingungen und technischen Abläufe des jeweiligen Zahlungsanbieters.
5.11. Die Leistung wird erst nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung bereitgestellt oder zur Nutzung freigeschaltet.
§ 6 Digitale Einzelleistungen, Uploads und technische Fehler
6.1. Digitale Einzelleistungen werden automatisiert oder teilautomatisiert über technische Systeme des Auftragnehmers verarbeitet.
6.2. Bei Upload-Leistungen verarbeitet der Auftragnehmer ausschließlich jene Datei, die der Kunde über das vorgesehene Formular oder den vorgesehenen Upload-Link übermittelt.
6.3. Der Kunde darf nur lesbare, nicht beschädigte, nicht passwortgeschützte und technisch auswertbare Dateien hochladen.
6.4. Für die ARION Kanzlei-Arbeitsfassung ist im Standard eine lesbare PDF-Datei vorgesehen. Weitere Dateiformate werden nur unterstützt, wenn dies ausdrücklich angeboten oder vereinbart wurde.
6.5. Ist eine Datei technisch nicht auslesbar, beschädigt, passwortgeschützt, zu groß, leer, unvollständig oder für den vorgesehenen Zweck ungeeignet, kann keine ordnungsgemäße Verarbeitung garantiert werden.
6.6. Kommt es bei einer digitalen Einzelleistung zu einem technischen Fehler im Verarbeitungslauf, wird der Auftragnehmer den betroffenen Vorgang nach Möglichkeit erneut verarbeiten.
6.7. Ist eine erneute Verarbeitung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, kann der Auftragnehmer den Betrag für den betroffenen Vorgang gutschreiben oder rückerstatten.
6.8. Kein Anspruch auf Rückerstattung besteht, wenn der Fehler auf eine ungeeignete, nicht lesbare, beschädigte, passwortgeschützte, unvollständige oder inhaltlich nicht auswertbare Datei des Kunden zurückzuführen ist.
6.9. Die Zustellung der Ergebnisse erfolgt an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Zustellweg vereinbart wurde.
6.10. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine digitale Einzelleistung abzulehnen oder die Verarbeitung zu stoppen, wenn der Upload offensichtlich missbräuchlich, rechtswidrig, sicherheitskritisch oder technisch ungeeignet ist.
§ 7 Datenschutz, Drittanbieter und technische Schutzmaßnahmen
7.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistung und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls gesonderter Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.
7.2. Eigene Systeme des Auftragnehmers werden, soweit vom Auftragnehmer kontrolliert, auf EU-Hosting betrieben.
7.3. Je nach Leistung können externe KI-Anbieter, Cloud-Dienste, Zahlungsanbieter, E-Mail-Dienste oder sonstige technische Dienstleister eingebunden sein.
7.4. Personenbezogene Angaben können vor externen KI-Aufrufen durch technische Schutzmaßnahmen, insbesondere Pseudonymisierung, ersetzt oder reduziert werden.
7.5. Eine vollständige oder fehlerfreie Erkennung und Entfernung personenbezogener oder sensibler Daten kann technisch nicht garantiert werden.
7.6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass technische Schutzmaßnahmen Risiken reduzieren, aber keine vollständige rechtliche, datenschutzrechtliche oder fachliche Prüfung ersetzen.
7.7. Details zu Datenverarbeitung, Drittanbietern, Speicherorten, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls aus gesonderten Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1. Für laufende Betriebs- und Serviceverträge gilt die im Angebot definierte Mindestlaufzeit.
8.2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.
8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.4. Digitale Einzelleistungen enden mit Bereitstellung der vereinbarten Leistung, sofern nicht ausdrücklich eine weitere Betreuung, ein Paket, eine Nachbearbeitung oder ein laufender Service vereinbart wurde.
§ 9 Haftung
9.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
9.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für inhaltliche, fachliche, medizinische, rechtliche, steuerliche, finanzielle oder wirtschaftliche Fehler in KI-generierten Entwürfen, Arbeitsfassungen, Zusammenfassungen oder sonstigen vorbereitenden Ausgaben, sofern diese durch die verpflichtende Prüfung des Kunden erkennbar oder vermeidbar gewesen wären.
9.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen, Handlungen, Unterlassungen, Veröffentlichungen, Versendungen oder fachliche Verwendungen, die der Kunde auf Grundlage der bereitgestellten Entwürfe oder Arbeitsfassungen trifft.
9.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Systemausfälle, Latenzen, API-Änderungen, Modelländerungen, Einschränkungen, Preisänderungen oder Störungen externer Drittanbieter, insbesondere KI-Anbieter, Hosting-Anbieter, Zahlungsanbieter, E-Mail-Dienste oder sonstiger technischer Dienstleister.
9.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige, verspätete oder rechtswidrig bereitgestellte Daten, Dokumente oder Informationen des Kunden entstehen.
9.7. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Datenverluste oder erwartete wirtschaftliche Ergebnisse ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
10.1. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den spezifisch für ihn erstellten Ergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Unternehmenszwecke.
10.2. Sämtliche Rechte an der Kernarchitektur, dem ARION-Framework, Systemlogiken, Prompts, Workflow-Strukturen, Skripten, Vorlagen, Automatisierungsbausteinen, Prüflogiken, Dokumentationslogiken und allgemeinen Methoden verbleiben beim Auftragnehmer.
10.3. Eine Weitergabe, ein Weiterverkauf, eine öffentliche Bereitstellung, eine Nachbildung, eine Nutzung als White-Label-Lösung oder eine gewerbliche Weiterverwertung durch den Kunden bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
10.4. Der Kunde erhält kein Eigentum an Quellcodes, System-Prompts, internen Abläufen, Architekturkonzepten oder Automatisierungslogiken, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 11 Vertraulichkeit
11.1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
11.2. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsunterlagen, technische Abläufe, Zugangsdaten, Kundendaten, interne Prozesse, Systemlogiken, Preise, Angebote, Dokumente und nicht öffentlich bekannte Informationen.
11.3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
11.4. Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden.
§ 12 Referenznennung
12.1. Der Auftragnehmer darf den Kunden nur dann öffentlich als Referenz nennen oder Logos des Kunden verwenden, wenn der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat.
12.2. Ohne ausdrückliche Zustimmung erfolgt keine öffentliche Nennung als Referenzkunde.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vertragliche Beziehung zwischen Auftragnehmer und Kunde ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers in Wien.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.4. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.5. Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge bedürfen der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist.
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